Mitwirkungsmöglichkeiten an der Johannesschule
An der Johannesschule ist es ein zentrales Ziel, dass Lehrkräfte und Eltern in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Bildungs- und Erziehungsarbeit mitgestalten. Offener Meinungsaustausch und die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, sind dafür besonders wichtig.
Mitwirkungsgremien
Klassenpflegschaft:
Mitglieder sind die Eltern einer Klasse, die Klassenlehrer:innen nehmen beratend teil. Kurz nach den Sommerferien wählt die Klassenpflegschaft eine/n Vorsitzende/n. Sie ist das Bindeglied zwischen Elternhaus, Kindern und Schule und berät über Unterricht und Erziehung in der Klasse.
Schulpflegschaft:
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Stellvertreter:innen können ebenfalls teilnehmen. Die Schulleitung ist beratend dabei. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern, berät über wichtige schulische Angelegenheiten und stellt Anträge an die Schulkonferenz.
Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier arbeiten Eltern- und Lehrerschaft gemeinsam an Entscheidungen zu Schulprogramm, Qualitätsentwicklung, Lernmitteln, beweglichen Ferientagen und der Konfliktvermittlung. Jede Schulpflegschaft und Kollegiumskonferenz entsendet Vertreter:innen in die Schulkonferenz. Die Schulleitung hat den Vorsitz ohne Stimmrecht – bei Gleichstand entscheidet ihre Stimme.
Kollegiumskonferenz:
Mitglieder sind alle Lehrer:innen und das pädagogische Personal. Die Konferenz berät über schulische Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen, kann Teilkonferenzen einrichten und Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Lehrerrat:
Der Lehrerrat wird von der Lehrerkonferenz für vier Jahre gewählt. Er berät die Schulleitung in Personalfragen, vermittelt auf Wunsch in dienstlichen Angelegenheiten und übernimmt Aufgaben des Personalrats.
Die Mitwirkungsgremien sorgen dafür, dass Eltern, Lehrkräfte und Schule gemeinsam Entscheidungen treffen und die Bildungs- und Erziehungsarbeit aktiv gestalten.